Swiss Brandschutz
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Brandschutz an hinterlüfteten Fassaden: Was in der Schweiz gilt

Der Hinterlüftungsspalt ist der kritische Punkt jeder VHF. Welche Anforderungen die VKF stellt, wo Brandriegel nötig sind und woran Abnahmen scheitern.

Aktualisiert am 16. August 2026

Fachmann auf einer Schweizer Baustelle – Brandschutzanforderungen an der hinterlüfteten Fassade
Kurz zusammengefasst
  • Der Hinterlüftungsspalt wirkt im Brandfall wie ein Kamin – ohne Unterbrechung breitet sich Feuer über die gesamte Fassadenhöhe aus.
  • Massgebend ist die VKF-Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen»; ab Gebäuden mittlerer Höhe steigen die Anforderungen deutlich.
  • Brandriegel oder Geschossabschottungen unterbrechen den Spalt geschossweise und sind bei brennbarer Dämmung der Regelfall.
  • Häufigster Mangel: korrekt geplante Riegel, die bei der Montage der Unterkonstruktion unterbrochen oder ganz vergessen werden.

Eine hinterlüftete Fassade trennt Witterungsschutz und Dämmebene durch einen durchgehenden Luftspalt. Bauphysikalisch ist das die robusteste Lösung für die Gebäudehülle – brandschutztechnisch ist genau dieser Spalt die Schwachstelle. Er verbindet alle Geschosse miteinander und kann einen Brand innerhalb weniger Minuten über die gesamte Fassadenhöhe tragen. Die VKF-Brandschutzvorschriften begegnen dem mit Anforderungen an Baustoffe, an die Unterteilung des Spalts und an die Ausführung im Detail.

Warum ist der Hinterlüftungsspalt kritisch?

Der Spalt zwischen Dämmung und Bekleidung ist oben und unten offen – das ist seine Funktion. Feuchtigkeit soll abtrocknen, warme Luft nach oben abziehen. Im Brandfall wirkt dieselbe Geometrie als Kamin: Ein Brand, der aus einem Fenster schlägt oder an der Fassade entsteht, wird durch den Zug beschleunigt und findet im Spalt einen ungehinderten Weg nach oben.

Kommen brennbare Dämmstoffe, brennbare Unterkonstruktionen oder Folien hinzu, steigt die Brandlast direkt im Zugkanal. Deshalb setzen die Vorschriften an zwei Stellen an: bei der Wahl der Baustoffe und bei der Unterbrechung des Spalts.

Welche Anforderungen stellt die VKF?

Massgebend ist die Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen» zusammen mit den Anforderungen an Aussenwände. Wie streng die Vorgaben ausfallen, hängt von der Gebäudehöhe und der Nutzung ab.

GebäudekategorieTypische Anforderung an die Fassade
Gebäude geringer Höhe (bis 11 m)Brennbare Bekleidungen im Rahmen der Richtlinie zulässig, Nachweis über Baustoffklassen
Gebäude mittlerer Höhe (11 – 30 m)Erhöhte Anforderungen, geschossweise Unterbrechung der Hinterlüftung in der Regel gefordert
Hochhäuser (über 30 m)Nicht brennbare Ausführung (RF1) von Bekleidung und Dämmung
Beherbergung, Schulen, VerkaufsflächenZusätzliche Anforderungen aus der Nutzung, unabhängig von der Höhe

Die konkrete Anforderung ergibt sich immer aus dem Brandschutzkonzept des Objekts und wird von der kantonalen Brandschutzbehörde geprüft. Pauschale Aussagen greifen zu kurz – dieselbe Fassadenkonstruktion kann an einem dreigeschossigen Wohnhaus zulässig und an einem Hotel unzulässig sein.

Was leisten Brandriegel?

Ein Brandriegel ist ein nicht brennbares Bauteil – meist Steinwolle in definierter Dicke und Rohdichte –, das den Hinterlüftungsspalt geschossweise oder rund um Fensteröffnungen unterbricht. Er stoppt den Kamineffekt, verzögert die vertikale Ausbreitung und verschafft der Feuerwehr Zeit.

  • Geschossriegel: umlaufend auf Deckenhöhe, unterbricht den Spalt über die gesamte Fassadenbreite
  • Sturzriegel: über Fenster- und Türöffnungen, verhindert das Einschlagen des Brandes in den Spalt
  • Sockel- und Attikaabschluss: verhindert Eintritt am unteren Rand und Austritt am Dachrand

Entscheidend ist die lückenlose Ausführung. Ein Riegel, der an jeder Konsole der Unterkonstruktion unterbrochen wird, wirkt nicht. Systemhersteller geben deshalb geprüfte Detaillösungen für die Durchdringungen vor – Abweichungen davon sind Abweichungen vom Nachweis.

Wo scheitern Abnahmen in der Praxis?

Die Planung ist selten das Problem. Beanstandet wird fast immer die Ausführung – und zwar an denselben Stellen.

  • Brandriegel bei der Montage unterbrochen, gestaucht oder in falscher Dicke eingebaut
  • Anschluss an die Rohdecke nicht dicht, Restspalt bleibt offen
  • Fensterlaibungen ohne Sturzriegel ausgeführt
  • Baustoffnachweise fehlen oder gehören zu einem anderen Produkt als dem verbauten
  • Nachträgliche Durchdringungen für Leitungen, Storenkästen oder Beleuchtung ohne Wiederherstellung

Das ist kein Planungs-, sondern ein Schnittstellenproblem: Die Unterkonstruktion setzt der Fassadenbauer, den Brandriegel oft der Dämmungsunternehmer, die Bekleidung ein dritter Betrieb. Wer die Montage aus einer Hand vergibt, reduziert genau diese Übergabefehler. Betriebe, die Metallfassaden und hinterlüftete Fassaden komplett montieren, führen Unterkonstruktion, Dämmung, Riegel und Bekleidung im selben Arbeitsablauf – die Verantwortung für das Detail bleibt damit an einer Stelle.

Was gehört in die Dokumentation?

Für die Abnahme sind drei Dinge nachzuweisen: die Baustoffklassen der eingesetzten Produkte (Bekleidung, Dämmung, Folien, Unterkonstruktion), die geprüfte Systemzugehörigkeit der Brandriegel und die tatsächliche Ausführung. Weil die Riegel nach der Montage der Bekleidung nicht mehr sichtbar sind, ist eine Fotodokumentation während des Einbaus der einfachste Weg, sich spätere Öffnungen zu ersparen.

Häufige Fragen

Sind hinterlüftete Fassaden brandschutztechnisch schlechter als verputzte?+

Nein, sie stellen andere Anforderungen. Mit nicht brennbarer Dämmung und korrekt ausgeführten Brandriegeln erreicht eine VHF ein hohes Schutzniveau – bei Hochhäusern ist sie in nicht brennbarer Ausführung sogar die übliche Lösung.

Ab welcher Gebäudehöhe sind Brandriegel Pflicht?+

Eine feste Grenze gibt es nicht. Massgebend sind Gebäudehöhe, Nutzung und die eingesetzten Baustoffe. Bei Gebäuden mittlerer Höhe mit brennbaren Anteilen sind geschossweise Unterbrechungen der Regelfall.

Darf Steinwolle ohne Riegel durchlaufen?+

Bei durchgehend nicht brennbarem Aufbau kann auf zusätzliche Riegel verzichtet werden, wenn das Brandschutzkonzept es so vorsieht. Den Nachweis führt die Planung, nicht die Baustelle.

Wer haftet, wenn der Brandriegel falsch eingebaut wurde?+

Die ausführende Unternehmung für die Werkleistung, die Fachbauleitung Brandschutz für die Kontrolle. Deshalb sind eine klare Zuständigkeit und eine Dokumentation vor dem Schliessen der Fassade so wichtig.

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