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Brandschutz im Holzbau: Was in der Schweiz erlaubt ist

Seit der Revision der Brandschutzvorschriften ist Holz auch bei mehrgeschossigen Bauten zugelassen – unter klaren Bedingungen.

Aktualisiert am 18. Mai 2026

Rohbau mit Brandschutzwänden in der Schweiz – Brandschutz im mehrgeschossigen Bau
Kurz zusammengefasst
  • Seit den revidierten VKF-Vorschriften ist brennbare Bauweise (Holz) bis zu Hochhäusern grundsätzlich möglich.
  • Massgebend sind Brandabschnittsbildung, Kapselung der Holzbauteile und oft eine automatische Löschanlage.
  • Holz wird der Brandverhaltensgruppe RF3 zugeordnet; mit Kapselung lassen sich die Anforderungen erfüllen.
  • Für grössere Holzbauten ist eine erhöhte Qualitätssicherungsstufe (QSS) mit Fachbauleitung üblich.

Holzbau und Brandschutz schliessen sich in der Schweiz längst nicht mehr aus. Mit der Revision der VKF-Brandschutzvorschriften ist die brennbare Bauweise auch für mehrgeschossige Gebäude bis hin zu Hochhäusern zugelassen – sofern die Schutzziele über ein abgestimmtes Konzept erreicht werden. Entscheidend sind die Brandabschnittsbildung, die Kapselung der Holzbauteile und häufig eine automatische Löschanlage.

Ist Holzbau in der Schweiz brandschutztechnisch erlaubt?

Ja. Während früher die Geschosszahl für brennbare Bauweise stark begrenzt war, lassen die heutigen VKF-Vorschriften Holz auch bei höheren Gebäuden zu. Voraussetzung ist, dass die Schutzziele – Personenschutz, Begrenzung der Brandausbreitung, Feuerwehreinsatz – nachweislich erfüllt werden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Konsequente Brandabschnittsbildung mit definierten Feuerwiderständen.
  • Kapselung tragender Holzbauteile, damit sie über die geforderte Zeit geschützt sind.
  • Bei grösseren Bauten häufig eine automatische Löschanlage (Sprinkler).
  • Sichere Flucht- und Rettungswege, oft in nichtbrennbarer Ausführung.

Wie wird Holz brandschutztechnisch eingestuft?

Holz gehört in der Regel zur Brandverhaltensgruppe RF3 (zulässiger Beitrag zum Brand). Durch Kapselung mit nichtbrennbaren Platten oder durch ausreichend dimensionierte Querschnitte (Abbrandrate) lässt sich der geforderte Feuerwiderstand der Bauteile dennoch erreichen.

Was bedeutet das für die Planung?

Holzbauten mit erhöhtem Risiko verlangen ein objektspezifisches Brandschutzkonzept und meist eine erhöhte Qualitätssicherungsstufe (QSS) mit Fachbauleitung Brandschutz. Je früher der Brandschutz in die Planung einfliesst, desto wirtschaftlicher lassen sich Kapselung und Konstruktion lösen.

Häufige Fragen

Dürfen in der Schweiz Holzhochhäuser gebaut werden?+

Grundsätzlich ja. Die VKF-Vorschriften lassen brennbare Bauweise auch in grosser Höhe zu, wenn das Brandschutzkonzept die Schutzziele nachweist – in der Regel mit Kapselung und automatischer Löschanlage.

Muss Holz immer verkleidet werden?+

Nicht zwingend. Je nach Anforderung kann sichtbares Holz über die Abbrandrate bemessen oder durch Kapselung geschützt werden. Was zulässig ist, ergibt sich aus Nutzung und Konzept.

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