- Bei wesentlichen Umbauten wird der Brandschutz in der Regel an die heutigen Vorschriften angepasst.
- Bestandsschutz ist begrenzt: Er endet, wo Nutzung oder Bausubstanz wesentlich geändert werden.
- Typische Themen: fehlende Abschottungen, mangelhafte Fluchtwege, ungeschützte Tragwerke.
- Eine frühe Bestandsaufnahme verhindert teure Überraschungen während der Bauphase.
Im Bestand ist Brandschutz oft anspruchsvoller als im Neubau: Gewachsene Strukturen, frühere Vorschriften und unklare Dokumentation treffen auf heutige Anforderungen. Wer umbaut oder saniert, sollte den Brandschutz früh klären – denn bei wesentlichen Eingriffen wird er in der Regel auf den aktuellen Stand gebracht.
Gilt im Bestand Bestandsschutz?
Ein bestehendes Gebäude geniesst einen gewissen Bestandsschutz, solange Nutzung und Substanz unverändert bleiben. Dieser Schutz ist aber begrenzt: Sobald wesentlich umgebaut oder die Nutzung geändert wird, sind die heutigen Brandschutzanforderungen massgebend.
Wann muss nachgerüstet werden?
- Bei Nutzungsänderungen (z. B. Wohnung zu Büro, Lager zu Verkauf).
- Bei wesentlichen baulichen Eingriffen in tragende oder trennende Bauteile.
- Wenn akute Sicherheitsmängel bestehen, die Personen gefährden.
Typische Schwachstellen im Bestand
- Nicht oder mangelhaft verschlossene Durchführungen (Abschottungen).
- Zu lange, zu wenige oder verstellte Fluchtwege.
- Ungeschützte Stahl- oder Holztragwerke.
- Fehlende oder veraltete Brandschutzdokumentation.
Wie geht man am besten vor?
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Was ist vorhanden, was fehlt, was wird durch den Umbau ausgelöst? Daraus entsteht ein auf den Bestand zugeschnittenes Brandschutzkonzept, das wirtschaftliche Lösungen mit den Anforderungen in Einklang bringt.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer Sanierung den ganzen Brandschutz nachrüsten?+
Nicht zwingend pauschal, aber bei wesentlichen Umbauten oder Nutzungsänderungen werden die betroffenen Bereiche auf den heutigen Stand gebracht. Der Umfang wird im Konzept festgelegt.
Was bedeutet Bestandsschutz beim Brandschutz?+
Dass ein rechtmässig erstelltes Gebäude weiterbestehen darf, solange Nutzung und Substanz gleich bleiben. Bei wesentlichen Änderungen oder akuter Gefährdung endet dieser Schutz.
