- Versammlungsstätten sind durch sehr hohe Personenzahlen auf engem Raum geprägt.
- Anzahl und Breite der Ausgänge richten sich nach der maximalen Personenbelegung.
- Bestuhlung, Gänge und Notausgänge müssen jederzeit frei und nutzbar sein.
- Brandmeldung, Entrauchung und Alarmierung sind in der Regel gefordert.
Konzertsäle, Mehrzweckhallen, Theater oder Vereinslokale: In Versammlungsstätten kommen viele Menschen zusammen. Die entscheidende Grösse ist die Fluchtwegkapazität – Anzahl und Breite der Ausgänge müssen zur maximalen Personenzahl passen, damit der Raum in kurzer Zeit geräumt werden kann.
Was macht Versammlungsstätten besonders?
Die hohe Personendichte: Im Ernstfall wollen sehr viele Menschen gleichzeitig hinaus. Stockt der Fluss, entsteht Gefahr. Deshalb sind Ausgänge, Gänge und Bestuhlung streng auf die Personenzahl abgestimmt.
Wie werden Fluchtwege bemessen?
Die erforderliche Ausgangsbreite und die Anzahl der Ausgänge ergeben sich aus der maximal zulässigen Personenzahl. Diese Belegung ist damit eine zentrale Planungsgrösse und begrenzt zugleich, wie viele Personen zugelassen werden dürfen.
Welche weiteren Massnahmen sind typisch?
- Notausgänge, die sich in Fluchtrichtung leicht öffnen lassen.
- Sicherheitsbeleuchtung und klare Kennzeichnung.
- Entrauchung grosser Räume.
- Brandmeldung und Alarmierung, oft mit Räumungsdurchsagen.
Worauf im Betrieb achten?
Die genehmigte Personenzahl darf nicht überschritten und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden – etwa durch zusätzliche Bestuhlung oder Bühnenaufbauten. Hier ist der organisatorische Brandschutz gefragt.
Häufige Fragen
Wovon hängt die zulässige Personenzahl ab?+
Vor allem von der verfügbaren Fluchtwegkapazität – also der Breite und Anzahl der Ausgänge. Diese begrenzt, wie viele Personen sicher und schnell hinausgelangen.
Dürfen Notausgänge während Veranstaltungen verschlossen sein?+
Nein. Notausgänge müssen während der Nutzung jederzeit in Fluchtrichtung leicht zu öffnen und frei zugänglich sein.
