- Brandschutzeinrichtungen müssen periodisch gewartet und auf Funktion geprüft werden.
- Betroffen sind u. a. Türen, Brandschutzklappen, Melde- und Löschanlagen, Entrauchung, Löscher.
- Die Intervalle richten sich nach Einrichtung, Nutzung und Herstellervorgaben.
- Alle Kontrollen sind zu dokumentieren – die Verantwortung liegt bei der Betreiberin.
Eine Brandschutztür, die klemmt, eine Brandschutzklappe, die nicht schliesst, ein Melder ausser Funktion: Brandschutztechnik nützt nur, wenn sie im Ernstfall zuverlässig arbeitet. Deshalb sind Wartung und periodische Kontrolle keine Kür, sondern Pflicht – und ein zentraler Teil des organisatorischen Brandschutzes.
Was muss gewartet werden?
- Brandschutztüren und Feststellanlagen.
- Brandschutzklappen in der Lüftung.
- Brandmelde- und Löschanlagen.
- Entrauchungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung und Handfeuerlöscher.
Wie oft muss kontrolliert werden?
Die Intervalle hängen von der Einrichtung, der Nutzung und den Herstellervorgaben ab. Manche Prüfungen erfolgen jährlich, andere häufiger. Wichtig ist ein verlässlicher Kontrollrhythmus, der nichts vergisst.
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung liegt bei Eigentümerschaft und Betreiberin. Sie müssen sicherstellen, dass die Einrichtungen funktionsbereit sind, die Kontrollen durchgeführt und dokumentiert werden – die Dokumentation ist im Ereignisfall entscheidend.
Warum lohnt sich ein Wartungsvertrag?
Ein Wartungsvertrag stellt sicher, dass keine Frist vergessen geht und alle Prüfungen dokumentiert sind. Das schützt Personen, erhält den Versicherungsschutz und macht die Verantwortung nachweisbar.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Brandschutzeinrichtungen geprüft werden?+
Je nach Einrichtung, Nutzung und Herstellervorgabe – von jährlich bis häufiger. Entscheidend ist ein lückenloser, dokumentierter Kontrollrhythmus.
Wer haftet, wenn die Wartung fehlt?+
Die Verantwortung liegt bei Eigentümerschaft und Betreiberin. Fehlende oder mangelhafte Wartung kann im Schadenfall rechtliche und versicherungstechnische Folgen haben.
