- Die kantonale Brandschutzbehörde prüft, ob die Massnahmen dem bewilligten Konzept entsprechen.
- Grundlage ist eine vollständige Brandschutzdokumentation aller Massnahmen.
- Häufige Beanstandungen: fehlende Abschottungen, verkeilte Türen, unvollständige Nachweise.
- Eine begleitende Qualitätssicherung (QSS) macht die Abnahme planbar.
Die Brandschutzabnahme entscheidet, ob ein Gebäude in Betrieb gehen darf. Die kantonale Brandschutzbehörde prüft dabei, ob alle Massnahmen wie bewilligt umgesetzt und nachgewiesen sind. Wer die Abnahme von Beginn an mitdenkt, vermeidet teure Nachbesserungen am Schluss.
Was wird bei der Abnahme geprüft?
Die Behörde kontrolliert, ob die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Massnahmen dem bewilligten Brandschutzkonzept entsprechen – von Brandabschnitten und Abschottungen über Türen und Löschanlagen bis zu Kennzeichnung und Dokumentation.
Welche Unterlagen braucht es?
- Das bewilligte Brandschutzkonzept und die Ausführungspläne.
- Anwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Produkte und Systeme.
- Montage- und Kontrollprotokolle (z. B. der Abschottungen).
- Die vollständige Brandschutzdokumentation.
Häufige Gründe für Beanstandungen
- Fehlende oder mangelhafte Abschottungen von Durchführungen.
- Verkeilte oder nicht schliessende Brandschutztüren.
- Unvollständige Nachweise und Protokolle.
- Abweichungen von der bewilligten Ausführung.
Wie bereitet man sich vor?
Der beste Schutz vor Beanstandungen ist eine durchgehende Qualitätssicherung: Eine Fachbauleitung Brandschutz kontrolliert und dokumentiert die Ausführung laufend, sodass bei der Abnahme keine Überraschungen auftreten.
Häufige Fragen
Wer führt die Brandschutzabnahme durch?+
Die kantonale Brandschutzbehörde. Sie prüft die Umsetzung gegen das bewilligte Konzept und stützt sich auf die Brandschutzdokumentation.
Was passiert bei Mängeln?+
Festgestellte Mängel müssen behoben werden, danach folgt in der Regel eine Nachkontrolle. Das kann den Bezug verzögern – weshalb sich eine saubere Vorbereitung lohnt.
