- Der Brandschutzbeauftragte berät die Geschäftsleitung im vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz und koordiniert die Massnahmen.
- In Deutschland richtet sich die Ausbildung nach DGUV Information 205-003 bzw. vfdb-Richtlinie 12-09/01 (rund 64 Unterrichtseinheiten).
- Eine generelle gesetzliche Pflicht gibt es nicht – sie ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, Baugenehmigung, Behörde oder Sachversicherer.
- In der Schweiz kennt die VKF keinen bundesweit vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten, verlangt für grössere Bauten aber Brandschutzverantwortliche im organisatorischen Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist die zentrale Fachperson für den betrieblichen Brandschutz. Er sorgt dafür, dass bauliche, technische und organisatorische Massnahmen im Alltag zusammenpassen und wirksam bleiben. Pflicht ist er nicht überall – aber dort, wo er gefordert wird, trägt er Verantwortung für Konzept, Begehungen und Schulungen.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?
- Beraten der Geschäftsleitung und Mitwirken bei Bau- und Nutzungsentscheidungen
- Erstellen und Pflegen der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
- Regelmässige Brandschutzbegehungen und Mängelverfolgung
- Organisieren von Unterweisungen, Räumungsübungen und der Brandschutzhelfer-Ausbildung
- Pflege der Brandschutzdokumentation und Kontakt zu Behörde, Feuerwehr und Versicherer
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragte berät und koordiniert – die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsleitung. Er ersetzt weder das Brandschutzkonzept noch die Fachplanung.
Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
Eine pauschale gesetzliche Pflicht besteht in Deutschland nicht. Die Notwendigkeit kann sich aber aus mehreren Quellen ergeben: aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, aus Auflagen der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzepts, aus Forderungen der Bauaufsicht oder aus den Bedingungen des Sachversicherers (häufig über die Berufsgenossenschaft / DGUV thematisiert).
Faustregel: Je grösser die Personenbelegung, je höher die Brandlast und je komplexer die Nutzung (Industrie, Verkaufsstätten, Sonderbauten), desto eher wird ein Brandschutzbeauftragter verlangt.
Wie läuft die Ausbildung ab?
In Deutschland orientiert sich die Ausbildung an der DGUV Information 205-003 und der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Üblich sind rund 64 Unterrichtseinheiten mit Abschlussprüfung; danach werden regelmässige Fortbildungen empfohlen, um die Qualifikation aktuell zu halten.
Inhalte sind unter anderem Grundlagen des Brandverhaltens, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz, Rechtsgrundlagen, Brandschutzordnung, Gefährdungsbeurteilung und Organisation von Übungen.
Und in der Schweiz?
Die Schweizer VKF kennt keinen flächendeckend vorgeschriebenen «Brandschutzbeauftragten» wie das deutsche Modell. Die Brandschutzrichtlinie zum organisatorischen Brandschutz verlangt jedoch für Bauten mit erhöhtem Risiko einen Brandschutzverantwortlichen, der den Betrieb sicherstellt – inklusive Kontrolle der Einrichtungen, Instruktion der Mitarbeitenden und Führen der Dokumentation.
Funktional ist die Rolle also vergleichbar, rechtlich aber anders verankert. Wer einen Schweizer Betrieb führt, sollte sich an den VKF-Vorschriften und der kantonalen Brandschutzbehörde orientieren, nicht an der deutschen DGUV-Systematik.
Häufige Fragen
Ist der Brandschutzbeauftragte gesetzlich Pflicht?+
Nicht generell. Die Pflicht ergibt sich im Einzelfall aus der Gefährdungsbeurteilung, aus Auflagen der Baugenehmigung bzw. des Brandschutzkonzepts oder aus Forderungen der Behörde oder des Versicherers.
Was ist der Unterschied zum Brandschutzhelfer?+
Der Brandschutzbeauftragte ist die qualifizierte Fachperson für Konzept, Organisation und Beratung. Brandschutzhelfer sind benannte Mitarbeitende, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen und die Räumung unterstützen.
