- Ein Brandschutzkonzept ist nötig bei Bauten mit erhöhten Risiken oder bei Abweichungen von den Standardanforderungen.
- Es führt bauliche, anlagentechnische und organisatorische Massnahmen zu einem genehmigungsfähigen Ganzen zusammen.
- Es weist nach, wie die Schutzziele der VKF-Brandschutzvorschriften erreicht werden.
- Erstellt wird es von qualifizierten Brandschutzfachleuten; die Stufe richtet sich nach der Qualitätssicherung (QSS).
Ein Brandschutzkonzept ist die objektspezifische Gesamtplanung aller Brandschutzmassnahmen eines Gebäudes. Pflicht ist es nicht für jedes Bauvorhaben: Standardbauten kommen mit den Standardanforderungen der VKF-Vorschriften aus. Sobald aber erhöhte Risiken vorliegen oder von den Standardlösungen abgewichen wird, braucht es ein Konzept, das nachweist, wie die Schutzziele erreicht werden.
Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?
- Bei Bauten mit erhöhten Risiken – z. B. Hochhäuser, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Spitäler, Hotels.
- Wenn von den Standardanforderungen der Brandschutzvorschriften abgewichen wird.
- Bei komplexen Nutzungen oder grossen Brandabschnitten, die eine Einzelfallbeurteilung erfordern.
Bei einfachen Standardbauten genügt in der Regel der Nachweis, dass die Standardanforderungen eingehalten sind – ein vollständiges Konzept ist dann nicht erforderlich.
Was gehört in ein Brandschutzkonzept?
- Beschreibung von Nutzung, Gebäudegeometrie und Risiken.
- Baulicher Brandschutz: Brandabschnitte, Feuerwiderstände, Abschottungen.
- Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmelde- und Löschanlagen, Entrauchung.
- Organisatorischer Brandschutz: Flucht- und Rettungswegkonzept, Kennzeichnung, Unterhalt.
- Nachweis der Schutzziele und der Qualitätssicherung (QSS).
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Konzepte werden von qualifizierten Brandschutzfachleuten erstellt. Je nach Qualitätssicherungsstufe (QSS) sind dafür anerkannte Brandschutzfachleute bzw. Fachplaner gefordert, die gegenüber der Brandschutzbehörde verantwortlich zeichnen.
Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Die Kosten hängen stark von Grösse, Nutzung und Komplexität des Objekts ab. Pauschalen sind wenig aussagekräftig. Sinnvoll ist eine Offerte auf Basis der konkreten Grundlagen – eine telefonische Ersteinschätzung ist meist kostenlos.
Häufige Fragen
Braucht ein Einfamilienhaus ein Brandschutzkonzept?+
In der Regel nicht. Einfache Wohnbauten gelten als Standardbauten und kommen mit den Standardanforderungen der VKF-Vorschriften aus.
Ist das Brandschutzkonzept dasselbe wie die Brandschutzplanung?+
Nein. Die Brandschutzplanung ist der gesamte Prozess; das Brandschutzkonzept ist das zentrale Dokument darin, das alle Massnahmen zusammenführt.
Wer nimmt das Konzept ab?+
Die kantonale Brandschutzbehörde prüft das Konzept im Bewilligungsverfahren und nimmt die umgesetzten Massnahmen am Ende ab.
