- Rettungswege bestehen aus einem horizontalen Teil (Flur) und einem vertikalen Teil (Treppenhaus).
- Massgebend sind Fluchtweglänge, Anzahl der Ausgänge und die Personenbelegung.
- Rettungswege müssen gekennzeichnet, beleuchtet und rauchfrei gehalten werden.
- In vielen Bauten sind zwei voneinander unabhängige Fluchtwege gefordert.
Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Flucht- und Rettungswege müssen so geplant sein, dass alle Personen ein Gebäude rasch und sicher verlassen können – und die Feuerwehr hineingelangt. Entscheidend sind die Länge der Wege, die Zahl der Ausgänge und die konsequente Freihaltung.
Was zählt als Rettungsweg?
Rettungswege umfassen alle Verkehrsflächen, über die Personen ein Gebäude im Brandfall verlassen oder gerettet werden – horizontal über notwendige Flure und vertikal über Treppenhäuser bis ins Freie.
Wie lang darf ein Fluchtweg sein?
Die maximal zulässige Fluchtweglänge ist in den Brandschutzvorschriften je nach Nutzung begrenzt. Eine pauschale Zahl gibt es nicht – sie hängt von Gebäudeart, Personenbelegung und Anzahl der Ausgänge ab und wird im Konzept für jedes Projekt bestimmt.
Welche Anforderungen an die Ausführung?
- Eindeutige Kennzeichnung mit Rettungszeichen.
- Sicherheitsbeleuchtung, die auch bei Stromausfall funktioniert.
- Freihaltung – keine Lagerung, keine verstellten Türen.
- Rauchfreihaltung, oft über Entrauchung der Treppenhäuser.
Häufige Fehler
- Im Fluchtweg abgestellte Gegenstände oder Möbel.
- Abgeschlossene oder schwergängige Notausgänge.
- Fehlende oder defekte Sicherheitsbeleuchtung.
- Nur ein Fluchtweg, wo zwei nötig wären.
Häufige Fragen
Wie viele Fluchtwege braucht ein Gebäude?+
Das hängt von Nutzung und Personenbelegung ab. In vielen Bauten sind zwei voneinander unabhängige Fluchtwege gefordert, damit bei Verrauchung eines Wegs ein zweiter bleibt.
Dürfen im Fluchtweg Gegenstände abgestellt werden?+
Nein. Rettungswege müssen jederzeit frei und begehbar sein – auch kurzzeitig abgestellte Gegenstände sind unzulässig.
