- Die VKF-Brandschutzvorschriften gelten verbindlich in allen 26 Kantonen.
- Sie bestehen aus der Brandschutznorm und den dazugehörigen Brandschutzrichtlinien.
- Die VKF erlässt die Vorschriften; den Vollzug übernehmen die kantonalen Behörden.
- Massgebend ist immer die aktuell in Kraft stehende Ausgabe.
Wer in der Schweiz baut, stösst beim Brandschutz immer auf dasselbe Regelwerk: die VKF-Brandschutzvorschriften. Sie sind schweizweit verbindlich und sorgen dafür, dass die Anforderungen an Bauten und Anlagen überall gleich sind. Wichtig ist das Zusammenspiel von Regelsetzung (VKF) und Vollzug (Kanton).
Wer steht hinter den Vorschriften?
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF, französisch AEAI) erarbeitet und veröffentlicht die Brandschutzvorschriften. Über eine interkantonale Vereinbarung werden sie in allen Kantonen verbindlich – damit sind die materiellen Anforderungen schweizweit harmonisiert.
Wie sind die Vorschriften aufgebaut?
- Die Brandschutznorm als übergeordnetes Regelwerk mit den grundsätzlichen Anforderungen.
- Die Brandschutzrichtlinien, die einzelne Themen im Detail regeln (Baustoffe, Tragwerke, Flucht- und Rettungswege, Löscheinrichtungen u. a.).
- Ergänzende Dokumente wie das Brandschutzregister mit anerkannten Produkten.
Wer setzt sie durch?
Den Vollzug – Bewilligung, Kontrolle und Abnahme – übernehmen die kantonalen Brandschutzbehörden. Zuständigkeiten und Abläufe können sich kantonal unterscheiden, die materiellen Anforderungen bleiben aber einheitlich.
Was bedeutet das für ein Bauprojekt?
Für jedes Projekt gilt die aktuell in Kraft stehende Ausgabe der Vorschriften. Welche Anforderungen konkret greifen, hängt von Nutzung, Grösse und Risiko ab und wird im Brandschutzkonzept und mit der Behörde geklärt.
Häufige Fragen
Gelten die VKF-Vorschriften in der ganzen Schweiz?+
Ja. Über eine interkantonale Vereinbarung sind sie in allen 26 Kantonen verbindlich – die materiellen Brandschutzanforderungen sind damit schweizweit einheitlich.
Worin unterscheiden sich die Kantone dann noch?+
Im Vollzug: Zuständigkeiten und Abläufe der Brandschutzbehörde sowie das Versicherungsmodell (kantonale Gebäudeversicherung oder GUSTAVO-Kanton) variieren.
