Swiss Brandschutz
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Feuerlöscher prüfen lassen: Fristen, Kosten und Anbieter in der Nähe

Wie oft Feuerlöscher geprüft werden müssen, was die Wartung kostet und wie Sie einen geeigneten Prüfdienst in der Nähe finden – mit Vorgaben aus ASR A2.2 und BetrSichV.

Aktualisiert am 31. Mai 2026

Kontrolle von Löscheinrichtungen – Feuerlöscher werden regelmässig geprüft und dokumentiert
Kurz zusammengefasst
  • Feuerlöscher werden in der Regel alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person geprüft (Anhaltspunkt: DIN 14406-4 in Deutschland, EN 3 europaweit).
  • Die deutsche ASR A2.2 bemisst die nötige Anzahl über Löschmitteleinheiten; die BetrSichV behandelt Feuerlöscher als prüfpflichtige Arbeitsmittel.
  • Die Wartungskosten liegen meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Gerät – plus Material und allfälligem Ersatz nach Ablauf der Lebensdauer.
  • Prüfdienste finden Sie bei lokalen Brandschutzfachfirmen; auf Sachkunde, Herstellerzulassung und nachvollziehbare Dokumentation achten.

Ein Feuerlöscher nützt nur, wenn er im Ernstfall funktioniert. Deshalb sind regelmässige Prüfungen Pflicht – und die Prüfplakette ist das sichtbare Zeichen dafür. Dieser Beitrag fasst zusammen, in welchen Abständen geprüft wird, welche Vorschriften gelten, was die Wartung ungefähr kostet und worauf Sie bei der Wahl eines Prüfdienstes achten.

In welchen Abständen müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Als Richtwert gilt eine Prüfung alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person. In Deutschland nennt die DIN 14406-4 diesen Zwei-Jahres-Rhythmus, europaweit liegt die Produktnorm EN 3 zugrunde. Zusätzlich gibt es nach längeren Zeiträumen eine Grundinstandsetzung sowie eine maximale Lebensdauer, nach der das Gerät ersetzt wird.

MassnahmeÜblicher Abstand
Sichtkontrolle durch Betreiberregelmässig, z. B. monatlich
Prüfung durch Sachkundigenalle 2 Jahre
Grundinstandsetzungnach Herstellerangabe (mehrjährig)
Austausch / Ende Lebensdauernach Herstellerangabe (z. B. ~20 Jahre)

Welche Vorschriften gelten am Arbeitsplatz?

In Deutschland verlangt die ASR A2.2 eine ausreichende Grundausstattung mit Feuerlöschern, bemessen über sogenannte Löschmitteleinheiten (LE) je nach Fläche und Brandgefährdung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) behandelt Feuerlöscher als Arbeitsmittel, die wiederkehrend geprüft werden müssen – die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellervorgaben.

In der Schweiz fordern die VKF-Brandschutzvorschriften die periodische Kontrolle und Instandhaltung von Löscheinrichtungen. Feuerlöscher entsprechen der Norm EN 3; Anzahl und Wartung richten sich nach Nutzung und kantonalen Vorgaben.

Was kostet die Feuerlöscher-Wartung?

Die Wartung eines Handfeuerlöschers liegt üblicherweise im niedrigen zweistelligen Bereich pro Gerät. Dazu kommen Material (z. B. neue Löschmittelpatrone), gegebenenfalls Anfahrtspauschale und – nach Ablauf der Lebensdauer – die Kosten für ein Ersatzgerät. Verlässliche Preise nennt nur ein Angebot des regionalen Anbieters; pauschale Beträge sind mit Vorsicht zu geniessen.

Tipp: Wer mehrere Geräte gleichzeitig prüfen lässt, spart oft Anfahrts- und Stückkosten. Bei vielen alten Geräten kann ein Austausch günstiger sein als wiederholte Instandsetzungen.

Wie finde ich einen Prüfdienst in der Nähe?

  • Lokale Brandschutzfachfirmen anfragen – sie prüfen Löscher meist im Rahmen eines Wartungsvertrags
  • Auf die Sachkunde der prüfenden Person und die Zulassung für die jeweiligen Gerätefabrikate achten
  • Nachvollziehbare Dokumentation und Prüfplakette mit Datum verlangen
  • Termine bündeln und mit weiteren Wartungen (z. B. Brandschutztüren) kombinieren

Häufige Fragen

Muss ich Feuerlöscher wirklich alle zwei Jahre prüfen lassen?+

Der Zwei-Jahres-Rhythmus ist der gängige Richtwert für die Prüfung durch eine sachkundige Person. Je nach Standort und Beanspruchung kann eine kürzere Frist sinnvoll sein. Die Sichtkontrolle durch den Betreiber sollte deutlich häufiger erfolgen.

Wer darf Feuerlöscher prüfen?+

Die Prüfung übernimmt eine sachkundige Person mit entsprechender Ausbildung und Zulassung für die jeweiligen Geräte – in der Regel über eine Brandschutz- oder Löschgerätefachfirma.

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