- Förderanlagenabschlüsse verschliessen Öffnungen für Förderanlagen in Brandwänden und -decken im Brandfall.
- Sie müssen den Feuerwiderstand des Bauteils erreichen, in dem sie sitzen – etwa EI 90 bzw. T 90.
- Ausgelöst werden sie automatisch, meist über die Brandmeldeanlage oder ein thermisches Element (Schmelzlot).
- Geprüft werden sie nach EN 1366-7; in der Schweiz gelten sie als Abschluss im Sinne der VKF-Abschottungsregeln.
In Produktion, Logistik und Versand laufen Förderbänder, Rollenbahnen und Transportsysteme oft quer durch das Gebäude – auch durch Brandwände. Jede solche Öffnung ist eine potenzielle Schwachstelle, durch die sich Feuer und Rauch ausbreiten können. Förderanlagenabschlüsse schliessen genau diese Lücke. Dieser Beitrag erklärt, wie sie funktionieren und worauf es ankommt.
Wozu Förderanlagenabschlüsse?
Brandwände und Brandschutzdecken teilen ein Gebäude in Brandabschnitte, damit ein Feuer örtlich begrenzt bleibt. Führt eine Förderanlage durch eine solche Wand, entsteht eine Öffnung, die diese Trennung durchbricht. Ein Förderanlagenabschluss verschliesst die Öffnung im Brandfall, sodass der Brandabschnitt wieder geschlossen ist.
Wie funktionieren sie?
Im Normalbetrieb ist die Öffnung frei, damit das Fördergut passieren kann. Im Brandfall schliesst der Abschluss automatisch – etwa als absenkendes Schott, als Rolltor oder als Schiebeelement. Ausgelöst wird er über die Brandmeldeanlage oder ein thermisches Element wie ein Schmelzlot. Vor dem Schliessen wird das Förderband in der Regel gestoppt, damit kein Fördergut den Abschluss blockiert.
- Automatische Auslösung über BMA-Signal oder thermisches Element
- Vorheriges Stoppen der Förderanlage, damit der Abschluss frei schliessen kann
- Selbsttätiges, vollständiges Schliessen ohne Hilfsenergie als sichere Grundstellung
- Regelmässige Funktionsprüfung und Wartung als Teil der Instandhaltung
Welche Anforderungen gelten?
Ein Förderanlagenabschluss muss den Feuerwiderstand des Bauteils erreichen, in dem er eingebaut ist – sitzt er in einer EI-90-Wand, ist entsprechend ein Abschluss mit 90 Minuten Feuerwiderstand nötig. Die Eignung wird im Brandversuch nach der europäischen Norm EN 1366-7 (Prüfung von Förderanlagen mit Abschlüssen) nachgewiesen. Massgebend sind das Verwendbarkeits- bzw. Anerkennungsnachweis und die fachgerechte Montage nach Herstellervorgabe.
Was gilt in der Schweiz?
In der Schweiz sind Förderanlagenabschlüsse Teil der Abschottung von Brandabschnitten nach den VKF-Brandschutzvorschriften. Sie müssen über eine VKF-Anerkennung bzw. einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis verfügen und so eingebaut sein, dass der geforderte Feuerwiderstand der Brandwand erhalten bleibt. Planung, Ausführung und Dokumentation gehören zur Qualitätssicherung.
Häufige Fragen
Wo werden Förderanlagenabschlüsse gebraucht?+
Überall dort, wo eine Förderanlage – Band, Rollenbahn, Transportsystem – durch eine Brandwand oder Brandschutzdecke führt und die Öffnung im Brandfall verschlossen werden muss, um den Brandabschnitt zu erhalten.
Wie werden sie ausgelöst?+
Automatisch über ein Signal der Brandmeldeanlage oder über ein thermisches Element wie ein Schmelzlot. In der sicheren Grundstellung schliessen sie selbsttätig, idealerweise ohne Hilfsenergie.
